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   BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22   

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BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22 (https://dejure.org/2023,487)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2023 - 6 AZR 101/22 (https://dejure.org/2023,487)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 6 AZR 101/22 (https://dejure.org/2023,487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Erfahrungszeit bei Überleitung gem. § 14 Abs. 1 KTD als Voraussetzung des Erreichens einer höheren Entgeltstufe; Anrechnungszeiten für den Stufenaufstieg nach §§ 14 und 22 KTD

  • rewis.io

    Überleitung in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie - Stufenaufstieg

  • Betriebs-Berater

    Überleitung in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD) - Stufenaufstieg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Erfahrungszeit bei Überleitung gem. § 14 Abs. 1 KTD als Voraussetzung des Erreichens einer höheren Entgeltstufe; Anrechnungszeiten für den Stufenaufstieg nach §§ 14 und 22 KTD

  • datenbank.nwb.de

    Überleitung in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie - Stufenaufstieg

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Eingruppierung in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 848
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Dabei besteht kein Anlass, möglichen Bedenken nachzugehen, ob die in § 2 Abs. 1 Satz 4 der Satzung des VKDA formal verankerte Bindung des VKDA an die kirchenrechtliche Grundentscheidung der Synode zur Beschreitung des Zweiten Wegs (im Kirchengesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigten Mitarbeiter in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche [Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG] vom 9. Juni 1979 in seiner jeweiligen Fassung) die Tariffähigkeit des VKDA in Frage stellen könnte (zum Begriff der Tariffähigkeit vgl.: BVerfG 19. Oktober 1966 - 1 BvL 24/65 - zu A I der Gründe, BVerfGE 20, 312; BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 19; zu den Voraussetzungen der Tariffähigkeit vgl.: BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 ua. - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290; BAG 22. Juni 2021 - 1 ABR 28/20 - Rn. 27 mwN; Wiedemann/Oetker TVG 8. Aufl. § 2 Rn. 301 ff., insbes.
  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Auch bei dieser ist ein Angebot des Arbeitgebers erforderlich, es wird lediglich auf eine gesonderte Erklärung der Annahme gegenüber dem Arbeitgeber gemäß § 151 Satz 1 BGB verzichtet (BAG 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 - Rn. 41; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, BAGE 165, 168) .
  • BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20

    Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Dabei besteht kein Anlass, möglichen Bedenken nachzugehen, ob die in § 2 Abs. 1 Satz 4 der Satzung des VKDA formal verankerte Bindung des VKDA an die kirchenrechtliche Grundentscheidung der Synode zur Beschreitung des Zweiten Wegs (im Kirchengesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigten Mitarbeiter in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche [Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG] vom 9. Juni 1979 in seiner jeweiligen Fassung) die Tariffähigkeit des VKDA in Frage stellen könnte (zum Begriff der Tariffähigkeit vgl.: BVerfG 19. Oktober 1966 - 1 BvL 24/65 - zu A I der Gründe, BVerfGE 20, 312; BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 19; zu den Voraussetzungen der Tariffähigkeit vgl.: BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 ua. - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290; BAG 22. Juni 2021 - 1 ABR 28/20 - Rn. 27 mwN; Wiedemann/Oetker TVG 8. Aufl. § 2 Rn. 301 ff., insbes.
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Die für die Stufenzuordnung und den weiteren Stufenaufstieg maßgeblichen Vorschriften des EinführungsTV und des KTD verstoßen, auch wenn man zugunsten der Klägerin deren Tarifvertragsqualität unterstellt, in vorstehender Auslegung entgegen der Annahme der Revision nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (zu diesem vgl. BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 16 und Rn. 19; BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 31) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Auch bei dieser ist ein Angebot des Arbeitgebers erforderlich, es wird lediglich auf eine gesonderte Erklärung der Annahme gegenüber dem Arbeitgeber gemäß § 151 Satz 1 BGB verzichtet (BAG 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 - Rn. 41; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, BAGE 165, 168) .
  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei diesen Schreiben um eine Individualabrede, eine Einmalbedingung iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB oder eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 BGB handelt und nach welchem Maßstab diese Schreiben somit auszulegen sind (dazu BAG 26. Mai 2021 - 7 AZR 248/20 - Rn. 29 mwN; 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 f.; für eine Individualabrede BAG 23. April 2009 - 6 AZR 533/08 - Rn. 25; für Allgemeine Geschäftsbedingungen und sog. Einmalbedingungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 19) , lässt sich ihnen nicht der rechtliche Wille der Beklagten entnehmen, der Klägerin die Zahlung einer der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe entsprechenden Vergütung ab dem 1. März 2019 unabhängig von den Vorgaben des EinführungsTV zuzusagen.
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 533/08

    Formnichtige Befristung - Abbedingen des § 16 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei diesen Schreiben um eine Individualabrede, eine Einmalbedingung iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB oder eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 BGB handelt und nach welchem Maßstab diese Schreiben somit auszulegen sind (dazu BAG 26. Mai 2021 - 7 AZR 248/20 - Rn. 29 mwN; 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 f.; für eine Individualabrede BAG 23. April 2009 - 6 AZR 533/08 - Rn. 25; für Allgemeine Geschäftsbedingungen und sog. Einmalbedingungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 19) , lässt sich ihnen nicht der rechtliche Wille der Beklagten entnehmen, der Klägerin die Zahlung einer der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe entsprechenden Vergütung ab dem 1. März 2019 unabhängig von den Vorgaben des EinführungsTV zuzusagen.
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 246/17

    Hochschullehrkraft für besondere Aufgaben - konstitutive vertragliche

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei diesen Schreiben um eine Individualabrede, eine Einmalbedingung iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB oder eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 BGB handelt und nach welchem Maßstab diese Schreiben somit auszulegen sind (dazu BAG 26. Mai 2021 - 7 AZR 248/20 - Rn. 29 mwN; 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 f.; für eine Individualabrede BAG 23. April 2009 - 6 AZR 533/08 - Rn. 25; für Allgemeine Geschäftsbedingungen und sog. Einmalbedingungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 19) , lässt sich ihnen nicht der rechtliche Wille der Beklagten entnehmen, der Klägerin die Zahlung einer der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe entsprechenden Vergütung ab dem 1. März 2019 unabhängig von den Vorgaben des EinführungsTV zuzusagen.
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Dabei besteht kein Anlass, möglichen Bedenken nachzugehen, ob die in § 2 Abs. 1 Satz 4 der Satzung des VKDA formal verankerte Bindung des VKDA an die kirchenrechtliche Grundentscheidung der Synode zur Beschreitung des Zweiten Wegs (im Kirchengesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigten Mitarbeiter in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche [Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG] vom 9. Juni 1979 in seiner jeweiligen Fassung) die Tariffähigkeit des VKDA in Frage stellen könnte (zum Begriff der Tariffähigkeit vgl.: BVerfG 19. Oktober 1966 - 1 BvL 24/65 - zu A I der Gründe, BVerfGE 20, 312; BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 19; zu den Voraussetzungen der Tariffähigkeit vgl.: BVerfG 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 ua. - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 50, 290; BAG 22. Juni 2021 - 1 ABR 28/20 - Rn. 27 mwN; Wiedemann/Oetker TVG 8. Aufl. § 2 Rn. 301 ff., insbes.
  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

    Auszug aus BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei diesen Schreiben um eine Individualabrede, eine Einmalbedingung iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB oder eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 BGB handelt und nach welchem Maßstab diese Schreiben somit auszulegen sind (dazu BAG 26. Mai 2021 - 7 AZR 248/20 - Rn. 29 mwN; 28. April 2021 - 7 AZR 212/20 - Rn. 19 f.; für eine Individualabrede BAG 23. April 2009 - 6 AZR 533/08 - Rn. 25; für Allgemeine Geschäftsbedingungen und sog. Einmalbedingungen BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 246/17 - Rn. 19) , lässt sich ihnen nicht der rechtliche Wille der Beklagten entnehmen, der Klägerin die Zahlung einer der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe entsprechenden Vergütung ab dem 1. März 2019 unabhängig von den Vorgaben des EinführungsTV zuzusagen.
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 105/22

    Übergang in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie - Krankengeldzuschuss

    Es kann unentschieden bleiben, ob es sich bei dem KTD um einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes handelt (vgl. hierzu BAG 19. Januar 2023 - 6 AZR 101/22 - Rn. 16) .
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